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Ökologische Aspekte
Luftverschmutzung
Durch Verwitterung, Abrieb und Verschleiß gelangen feinste Asbest-Teilchen
in die Luft. Durch Einatmen gelangen diese Asbest-Fasern in die Lungen,
wo sie u.a. Asbestose oder Lungenkrebs verursachen können.
Beispiel der Faserentweichung aus einer Asbestzementplatte (1m²): - Zerschlagen 100 Mio. Fasern/m³
- Bearbeiten mit einer Stahlbürste 1 Mio. Fasern/m³
- Bearbeiten mit Hochdruckreiniger 0,5 Mio. Fasern/m³
- Bearbeiten durch Nassbürsten 0,04 Mio. Fasern/m³
Wasserkontamination
Aus Asbestzementrohrleitungen können sich Asbestfasern in großer
Stückzahl lösen. Besonders wenn pH-ungleichgewichtiges Wasser
transportiert wird.
Beim Einsatz von Inhalationsgeräten oder Duschen mit Wasser, dass
aus Asbestzementrohren kommt, können große Mengen von freigeschwemmten
Fasern eingeatmet werden. Wenn Kleidungsstücke, Bettwäsche usw.
mit Wasser gewaschen werden, die Asbestfasern enthalten, können sich
von diesen Wäschestücken Fasern lösen, die dann ebenfalls
eingeatmet werden können.
Umfassende Untersuchungen, inwieweit die Aufnahme von Asbestfasern über
den Trinkwasserpfad zu gesundheitlichen Schäden führen kann,
liegen bislang nicht vor.
Herstellungs- und Verwendungsverbot
Seit 1990 ist in Österreich die Produktion und die Verarbeitung
von Asbest verboten.
Bis zum Jahr 2005 müssen alle EU-Mitglieder die Verwendung von Asbest
verboten haben.
Übersicht der Länder, wo Asbest bereits verboten ist:
http://www.asbestopfer.ch/...
Dennoch
Im Jahre 2002 bestand in 120 Ländern der Erde kein Asbestverbot!
Die drei größten Produzenten sind: - Russland ( Die Jahresproduktion von 800 000 Tonnen)
- China
- Canada
Zum Einsatz kommt Asbest vorwiegend in Ländern der dritten Welt.
Sanierung
Die asbesthältigen Materialien werden durch Ersatzstoffe ersetzt.
(Glaswolle, Gesteinswolle, Schlackenwolle, keramische Wolle, Kohlenstofffasern,
Metallwollen)
Die Dringlichkeit einer Sanierung richtet sich nach Art, Umfang, Zustand,
Lage und Nutzung des jeweiligen Asbestprodukts. Vor allem sind Schulen,
Kindergärten, Sporthallen, Hallenbäder, die vorwiegend von Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen genutzt werden, zu sanieren. Von überstürzten
Sanierungen von bereits eingebauten Materialien ist in der Regel abzuraten,
da gerade durch die mechanische Beanspruchung bei der Entsorgung Asbestfasern
freigesetzt werden. Eine Sonderstellung hat Spritzasbest: Er soll möglichst
schnell saniert werden, da sich die Fasern leicht und zahlreich lösen.
Aus Vorsorgegründen lassen einige Wasserversorgungsunternehmen ihre
Asbestzementrohrleitungen mit lebensmittelrechtlich zugelassenen Epoxidharzen
auskleiden.
Der sofortige Austausch der Leitungen wird aus wirtschaftlichen Gründen
als nicht machbar erachtet. Insofern werden die Asbestzementrohrleitungen
nur nach und nach gegen neue Rohrleitungen aus unbedenklicheren Materialien
ausgetauscht.
Die Sanierung soll umweltgerecht nur von Firmen mit geschultem Personal
vorgenommen werden.
Entsorgung
Entsorgung ist nur auf zugelassenen Deponien erlaubt.
Transport- und Anlieferbedingungen:
Während des Transports müssen asbesthältige Teile und künstliche
Mineralfasern so gesichert sein, dass keine Fasern freigesetzt werden
können. Im allgemeinen heißt das, dass die asbesthältigen
Güter in Big Bags oder in Säcke mit mindestens 0,4 mm Dicke
staubdicht zu verpacken und anzuliefern sind.
So sind die unterschiedlichen Asbestabfälle für die
Anlieferung an der Deponie vorzubehandeln:
Asbestzement (Eternit): - Müssen in Big Bags mit Schlaufen an allen Ecken angeliefert werden.
- Die äußere Hülle ist allseitig mit dem Asbest-Gefahrensymbol
zu kennzeichnen.
- Das Transportfahrzeug ist mit den Big Bags so zu beladen, dass das Abladen
mit Haken/Gurt - Schlaufen möglich ist (Halteschlaufen oben, leicht
zugänglich).
Ungebundenen und schwach gebundenen Asbest, Asbestfasern und -stäube
(Weißasbest, Spritzasbest, Promabestplatten, Brandschutzklappen...):
- Die Konditionierungsarbeiten sind durch ein Unternehmen mit geschultem
Personal vorzunehmen.
-
Die Konditionierung erfolgt i. d. R. bei Stäuben, Fasern und Bruchstücken
von größeren Einheiten durch Abbinden mit Zementschlemme. Größere
Einheiten: Oberflächenversiegelung durch Abbinden mit Zementschlemme.
-
Sind in reißfesten Big Bags (mit Halteschlaufen) oder in Stahlfässern
mit Deckel anzuliefern.
-
Das Transportfahrzeug ist mit den Big Bags so zu beladen, dass eine Abladung
durch Haken/Gurtschlaufen möglich ist (Halteschlaufen leicht zugänglich,
oben).
-
Die Anlieferung hat im geschlossenen Container oder abgedeckten Container
zu erfolgen.
-
Metallene Hohlkörper (z.B. Feuerschutztüren, Trockenschränke
...) mit nur wenigen und kleinen Austrittsöffnungen sind staubdicht
zu verpacken, d.h., dass alle Öffnungen beständig luftdicht
verschlossen/verklebt werden (z.B. Folienumhüllung oder Ausschäumung
der Öffnungen). Sie sind, wenn möglich einer zugelassenen Verwertung
zuzuführen
Deponierung: - Beim Entladen des Fahrzeugs dürfen Asbestabfälle nicht abgekippt
oder abgeschüttet werden.
-
Die Gebinde müssen von Hand oder durch Einsatz technischer Geräte
(z.B. Kran) entsprechend den Anweisungen des Deponiepersonals platziert
werden.
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Das Deponiepersonal weist den Anlieferer ein.
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Des weiteren können weitere Auflagen gemacht und Anweisungen gegeben
werden.
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Nicht vorschriftsgemäße Anlieferungen werden unter Angabe der
Gründe abgewiesen und im Formular „Abweisungsprotokoll“
dokumentiert.
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Die Eingangs/Ausgangskontrolle fertigt ein entsprechendes Protokoll an.
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