Ökologische Aspekte

Luftverschmutzung

Durch Verwitterung, Abrieb und Verschleiß gelangen feinste Asbest-Teilchen in die Luft. Durch Einatmen gelangen diese Asbest-Fasern in die Lungen, wo sie u.a. Asbestose oder Lungenkrebs verursachen können.

Beispiel der Faserentweichung aus einer Asbestzementplatte (1m²):

  • Zerschlagen 100 Mio. Fasern/m³
  • Bearbeiten mit einer Stahlbürste 1 Mio. Fasern/m³
  • Bearbeiten mit Hochdruckreiniger 0,5 Mio. Fasern/m³
  • Bearbeiten durch Nassbürsten 0,04 Mio. Fasern/m³

 

Wasserkontamination

Aus Asbestzementrohrleitungen können sich Asbestfasern in großer Stückzahl lösen. Besonders wenn pH-ungleichgewichtiges Wasser transportiert wird.

Beim Einsatz von Inhalationsgeräten oder Duschen mit Wasser, dass aus Asbestzementrohren kommt, können große Mengen von freigeschwemmten Fasern eingeatmet werden. Wenn Kleidungsstücke, Bettwäsche usw. mit Wasser gewaschen werden, die Asbestfasern enthalten, können sich von diesen Wäschestücken Fasern lösen, die dann ebenfalls eingeatmet werden können.

Umfassende Untersuchungen, inwieweit die Aufnahme von Asbestfasern über den Trinkwasserpfad zu gesundheitlichen Schäden führen kann, liegen bislang nicht vor.

 

Herstellungs- und Verwendungsverbot

Seit 1990 ist in Österreich die Produktion und die Verarbeitung von Asbest verboten.
Bis zum Jahr 2005 müssen alle EU-Mitglieder die Verwendung von Asbest verboten haben.

Übersicht der Länder, wo Asbest bereits verboten ist:
http://www.asbestopfer.ch/...

Dennoch

Im Jahre 2002 bestand in 120 Ländern der Erde kein Asbestverbot!

Die drei größten Produzenten sind:

  • Russland ( Die Jahresproduktion von 800 000 Tonnen)
  • China
  • Canada
Zum Einsatz kommt Asbest vorwiegend in Ländern der dritten Welt.

 

Sanierung

Die asbesthältigen Materialien werden durch Ersatzstoffe ersetzt. (Glaswolle, Gesteinswolle, Schlackenwolle, keramische Wolle, Kohlenstofffasern, Metallwollen)

Die Dringlichkeit einer Sanierung richtet sich nach Art, Umfang, Zustand, Lage und Nutzung des jeweiligen Asbestprodukts. Vor allem sind Schulen, Kindergärten, Sporthallen, Hallenbäder, die vorwiegend von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen genutzt werden, zu sanieren. Von überstürzten Sanierungen von bereits eingebauten Materialien ist in der Regel abzuraten, da gerade durch die mechanische Beanspruchung bei der Entsorgung Asbestfasern freigesetzt werden. Eine Sonderstellung hat Spritzasbest: Er soll möglichst schnell saniert werden, da sich die Fasern leicht und zahlreich lösen.

Aus Vorsorgegründen lassen einige Wasserversorgungsunternehmen ihre Asbestzementrohrleitungen mit lebensmittelrechtlich zugelassenen Epoxidharzen auskleiden.
Der sofortige Austausch der Leitungen wird aus wirtschaftlichen Gründen als nicht machbar erachtet. Insofern werden die Asbestzementrohrleitungen nur nach und nach gegen neue Rohrleitungen aus unbedenklicheren Materialien ausgetauscht.

Die Sanierung soll umweltgerecht nur von Firmen mit geschultem Personal vorgenommen werden.

 

Entsorgung

Entsorgung ist nur auf zugelassenen Deponien erlaubt.

Transport- und Anlieferbedingungen:
Während des Transports müssen asbesthältige Teile und künstliche Mineralfasern so gesichert sein, dass keine Fasern freigesetzt werden können. Im allgemeinen heißt das, dass die asbesthältigen Güter in Big Bags oder in Säcke mit mindestens 0,4 mm Dicke staubdicht zu verpacken und anzuliefern sind.


So sind die unterschiedlichen Asbestabfälle für die Anlieferung an der Deponie vorzubehandeln:

Asbestzement (Eternit):

  • Müssen in Big Bags mit Schlaufen an allen Ecken angeliefert werden.
  • Die äußere Hülle ist allseitig mit dem Asbest-Gefahrensymbol zu kennzeichnen.
  • Das Transportfahrzeug ist mit den Big Bags so zu beladen, dass das Abladen mit Haken/Gurt - Schlaufen möglich ist (Halteschlaufen oben, leicht zugänglich).

Ungebundenen und schwach gebundenen Asbest, Asbestfasern und -stäube (Weißasbest, Spritzasbest, Promabestplatten, Brandschutzklappen...):
  • Die Konditionierungsarbeiten sind durch ein Unternehmen mit geschultem Personal vorzunehmen.
  • Die Konditionierung erfolgt i. d. R. bei Stäuben, Fasern und Bruchstücken von größeren Einheiten durch Abbinden mit Zementschlemme. Größere Einheiten: Oberflächenversiegelung durch Abbinden mit Zementschlemme.
  • Sind in reißfesten Big Bags (mit Halteschlaufen) oder in Stahlfässern mit Deckel anzuliefern.
  • Das Transportfahrzeug ist mit den Big Bags so zu beladen, dass eine Abladung durch Haken/Gurtschlaufen möglich ist (Halteschlaufen leicht zugänglich, oben).
  • Die Anlieferung hat im geschlossenen Container oder abgedeckten Container zu erfolgen.
  • Metallene Hohlkörper (z.B. Feuerschutztüren, Trockenschränke ...) mit nur wenigen und kleinen Austrittsöffnungen sind staubdicht zu verpacken, d.h., dass alle Öffnungen beständig luftdicht verschlossen/verklebt werden (z.B. Folienumhüllung oder Ausschäumung der Öffnungen). Sie sind, wenn möglich einer zugelassenen Verwertung zuzuführen

Deponierung:
  • Beim Entladen des Fahrzeugs dürfen Asbestabfälle nicht abgekippt oder abgeschüttet werden.
  • Die Gebinde müssen von Hand oder durch Einsatz technischer Geräte (z.B. Kran) entsprechend den Anweisungen des Deponiepersonals platziert werden.
  • Das Deponiepersonal weist den Anlieferer ein.
  • Des weiteren können weitere Auflagen gemacht und Anweisungen gegeben werden.
  • Nicht vorschriftsgemäße Anlieferungen werden unter Angabe der Gründe abgewiesen und im Formular „Abweisungsprotokoll“ dokumentiert.
  • Die Eingangs/Ausgangskontrolle fertigt ein entsprechendes Protokoll an.

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