Geschichte

Allgemeines

Dieser Teil beschäftigt sich mit der Geschichte von Asbest.

Bis Ende der siebziger Jahre fand Asbest eine weite Anwendung, z.B. als Asbestzement und Spritzasbest im Baubereich, in Fußbodenbelägen auf Kunststoffbasis, in elektrischen Nachtspeicheröfen, in Haartrocknern, zur Wärmedämmung von Rohrleitungen in Schiffen und Gebäuden, bei Reibbelägen von Bremsen und Kupplungen, als Zuschlagstoff zur Verringerung des Abriebs von Straßendecken und als textile Asbestprodukte. Der höchste Verbrauch von Asbest lagin den siebziger Jahren bei etwa 180.000 t/Jahr.

Vor allem in der asbestverarbeitenden Industrie traten erhebliche Staubkonzentrationen auf. Staubmessungen wurden jedoch nur sporadisch durchgeführt, weil die Bedeutung einer Staubminderung lange Zeit verkannt wurde. Wegen der langen Latenzzeit zwischen Asbestexposition und den dadurch verursachten Schadwirkungen ergaben sich erst sehr spät Hinweise auf das ganze Ausmaß der Gesundheitsschäden. Obwohl Lungenkrebs bei Asbestose bereits seit 1943 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen wurde, klärte sich erst 1972, dass die langgestreckte Form von Asbestpartikeln das krebserzeugende Agens darstellt.

Ebenfalls in den sechziger und siebziger Jahren wurde die tumorerzeugende Wirkung von Asbest in einer Vielzahl von epidemiologischen und tierexperimentellen Studien belegt. Inzwischen ist durch eine intensive Aufklärung der Bevölkerung die krebserzeugende Wirkung von Asbest allgemein bekannt. Bei der Einschätzung der Risikohöhe bestehen bei vielen Menschen jedoch nur unklare Vorstellungen.

Im Jahr 1990 erließen Umwelt- und Sozialministerium die Asbest-Verordnung, die Herstellung, Verwendung und Inverkehrsetzeng von Asbest oder asbesthaltingen Stoffen verbietet.

 

Medizingeschichte

Schon Anfang des vorigen Jahrhunderts wurde klar, dass es sich bei Asbest zwar um ein natürliches, d. h. in der Natur vorkommendes, in geologischen Lagerstätten zu findendes und abzubauendes Material handelt, dass aber "natürlich" in diesem Fall auch "ganz schön gefährlich" bedeutet. Der Zusammenhang einer Asbestbelastung und einer tödlich verlaufenden Lungenverhärtung (Pneumokoniose) in einer bestimmten Form, die man danach als "Asbestose" bezeichnete, wurde erstmals im Jahre 1900 in Großbritannien von Montague Murray nachgewiesen. 1924 gab W. E. Cooke der Krankheit ihren Namen. Es folgte der Merewether-Report 1930. Bis diese erste der verschiedenen durch Asbest verursachten Krankheitsformen in die Liste der entschädigungspflichtigen Berufskrankheiten aufgenommen wurde, dauerte es aber in der Tat bis zum Jahre 1936. Die Asbeststaublungenkrankheit oder Asbestose ist eine "gutartige" Erkrankung, d. h. sie gehört nicht in den kanzerösen Bereich, ist nicht mit Zellwucherungen verbunden. Nichtsdestotrotz ist sie überaus schmerzhaft. Als gefürchtete Komplikation kommt zum Reizhusten, zum Auswurf, zur Atemnot im fortgeschrittenen Stadium und zur dadurch verursachten Rechtsherzbelastung später meist eine entzündliche Verstopfung der Bronchien hinzu.

Früher trat häufig auch Tuberkulose in Verbindung mit der Asbestose auf. Als die Rindviehbestände noch nicht auf Tuberkulose überwacht wurden, gelangte der Erreger oftmals durch den Genuss von Kuhmilch in die menschliche Nahrungskette. In manchen Betrieben erhielten gerade Asbestarbeiter als "Staubzulage" täglich einen halben Liter Milch - gut gemeint, aber wenig wirkungsvoll und manchmal nachteilig, wenn die Milch aus nicht tuberkulosefreien Ställen stammte. Da für den tatsächlichen Ausbruch von Tuberkulose die Abwehr- und Reaktionslage des Organismus entscheidend ist, hatten geschwächte Asbestose-Erkrankte früher kaum eine Chance gegen die Erreger.

Abgesehen von den Komplikationen durch obstruktive Bronchitis und durch Tuberkulose, die beide nach kurzer Zeit zum Tode führen können und deshalb umgehend klinisch behandelt werden müssen, gibt es auch für die zugrunde liegende Asbestose in nicht zu weit fortgeschritten Fällen Therapiemöglichkeiten. Sie können zwar keine Beschwerdefreiheit feststellen, aber erlauben dem Erkrankten unter gewissen Rahmenbedingungen, wozu sofortiges Verlassen des Arbeitsplatzes, Vermeiden körperlicher Belastungen (kein Treppensteigen und keine Einkaufstaschen tragen zum Beispiel) und ähnliche Maßnahmen gehören, ein einigermaßen normales Leben und geben ihm eine gute Prognose für die restliche Lebenserwartung.

Die Asbestose ist eine Berufskrankheit, die zuerst bei Textilarbeitern und in der sonstigen Asbestverarbeitenden Industrie beobachtet und festgestellt wurde. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg befasste sich die arbeitsmedizinische Forschung auch mit den Erkrankten in handwerklichen Berufen, in denen Asbestprodukte und Asbestzubereitungen im Arbeitsalltag verwendet wurden, speziell mit den Spritz-Isolierern. Diese Tätigkeit wurde um 1979 generell verboten, aber sie bildet nur einen kleinen, wenn auch besonders gefahrenträchtigen Teil des handwerklichen Umgangs mit Asbest. Die Kfz-Mechaniker, welche die Trommelbremsen von Kraftfahrzeugen zu reinigen hatten, waren eine ebenso wichtige Gruppe, dann die Fußbodenverleger, die es vor allem beim Herausreißen alter Fußböden betraf, die Dachdecker, Fassadenbauer und Rohrverleger, welche mit der Flex und ohne Absaugung auf dem Bau ihr asbesthaltiges Faserzementmaterial zuschneiden mussten, die Elektriker und Installateure, welche beim Durchziehen neuer Leitungen alte Asbestisolierungen beschädigen oder auch Asbestummantelungen von Rohren mit Reißhaken entfernen mussten, schließlich alle im Bau Beschäftigten, die bei Umbauten und Sanierungen an alte Spritzasbestisolierungen gerieten.

Auch Verschwartungen und Verwachsungen der Pleura, d. h. bindegewebige Verdickungen des normalerweise hauchdünnen Brustfells, das den inneren Brustkorb auskleidet und das Zwerchfell überzieht sowie die Lungen von außen umhüllt können durch Asbesteinwirkung entstehen. Sie waren anfangs als Berufskrankheit nicht entschädigungspflichtig, sind seit April 1988 aber der Asbestose gleichgestellt.

Inzwischen gerieten aber noch viel gefährlichere Asbest-Erkrankungen ins Blickfeld der Mediziner. Sie hatten seit 1933 erkannt, dass der Lungenkrebs eine Folge von Asbesteinwirkung sein kann. Da man diese Fälle von den allgemeinen Fällen von Lungenkrebs unterscheiden wollte und da man eine Sekundärentstehung aus Asbestose annahm, setzte man 1942 als Bedingung für eine entschädigungspflichtige Berufskrankheit durch den Gesetzgeber fest, dass Lungenkrebs in Verbindung mit einer Asbestose vorliegen müsse. Heute wissen wir, dass ein Lungenkrebs mit der Verursachung durch Asbest sich durchaus auch ohne vorangegangene oder begleitende Asbestose manifestieren kann.

Allerdings ist Lungenkrebs vom Gesetzgeber genau wie mit der Asbestose so auch mit Pleura-Verdickungen und Pleura-Verschwartungen in Verbindung gesetzt worden und in diesem Falle entschädigungspflichtig. Nur der isolierte Lungenkrebs, selbst bei intensiver Asbeststaub-Exposition, fällt durchs Maschennetz der Gesetze.

Die vierte Gruppe von Asbestkrankheiten, 1960 zuerst in Südafrika entdeckt und inzwischen weltweit mit zunehmender Häufigkeit diagnostiziert, sind bösartig wuchernde Krebs-Geschwülste im Rippen- und Bauchfell, also in den Häuten, die den Brustkorb und Bauchraum auskleiden. Sie werden als Mesotheliome bezeichnet und sind als entschädigungspflichtige Berufskrankheiten seit 1977 anerkannt. Und damit hat man nun auch eine weitere, dritte Gruppe von Betroffenen erfasst, nämlich nach den Asbestarbeitern der Industrie und den Asbestanwendern im Handwerk auch die allgemeine Bevölkerung, soweit sie mit Asbestexpositionen - durch die Nutzung von Haushaltsgeräten und Heizsystemen sowie durch das Bewohnen oder den Aufenthalt in Spritzasbest-isolierten Räumen z.B. - in Berührung gekommen ist.

Mediziner haben herausgefunden, dass im Unterschied zur Belastung über lange Jahre, die in der Regel einer Asbestose zugrunde liegt, im Falle Mesotheliome recht kurze Einwirkungszeiten genügen. In Großbritannien konnten sogar eintägige Asbeststaubexpositionen mit später aufgetretenen Mesothelom in Verbindung gebracht werden. Dafür ist jedoch die Latenzzeit, d. h. die Zeit, nach deren Ablauf der im Verborgen wirkende Anreiz einen Krebs produziert, extrem lang. Er kann zwischen 21 und 60 Jahre liegen.

Beim Lungenkrebs ist die Latenzzeit etwas kürzer. Sie liegt im Schnitt bei 30 Jahren. Diese langen Latenzzeiten haben dazu geführt, dass die Wissenschaft erst verspätet auf Asbest-Schädigungen dieser Art aufmerksam wurde.

 

Eternit

Ludwig Hatschek erfand anfang des vorigen Jahrhunderts den Asbestzement. Am 30 März 1900 meldetet er sein Verfahren zum Patent an und lies sich die heute bekannt Marke "Eternit" schützen.
Die Firma Eternit will natürlich nicht so gerne an diese Vergangenheit erinnert werden. Auf ihrer Homepage wird das Wort "Asbest" überhaupt nur am Rande erwähnt.
Homepage von Eternit

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